Riester-Pflege

Mit der Riester-Pflege kommt die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung!

Die Idee der Riester-Rente wird künftig auch in der Pflegeversicherung umgesetzt: Die Riester-Pflege kommt ab 2013. Das Konzept dahinter ist ebenso einfach wie überzeugend: ergänzend zu der gesetzlichen Absicherung soll ein Anreiz für die zusätzliche private Vorsorge geschaffen werden. Die neue private Riester-Pflege wird daher künftig vom Staat gefördert.Die Leistungen der heutigen gesetzlichen Pflegeversicherung sind als Teilkostenabsicherung gestaltet und reichen von Sachleistungen über häusliche Pflege bis hin zu Leistungen im Fall einer vollstationären Pflegebedürftigkeit. Bei vollstationärer Pflege zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2012 im Regelfall je nach Pflegestufe zwischen 1.023 Euro und 1.550 Euro monatlich (Quelle: bmg.bund.de).Die Kosten für eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim übersteigen diese gesetzlichen Leistungen jedoch häufig bei weitem. Reichen dann Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Kosten zu decken, greift – je nach Fall – die Unterhaltspflicht der Familie und der Kinder, bevor am Ende die Sozialhilfe einspringt.

Die Regierung hat daher entschieden, zukünftig die private Absicherung staatlich zu bezuschussen. Die neue Riester-Pflege soll ab 2013 vom Staat mit fünf Euro pro Monat, also 60 Euro pro Jahr, direkt gefördert werden. Diese Förderung sollen bei Abschluss einer privaten Zusatzversicherung alle privat und gesetzlich Versicherten erhalten, die über 18 Jahre alt sind und noch keine Pflegeleistungen beziehen – unabhängig vom Einkommen. Es ist geplant, dass die Versicherten ihrerseits einen Mindestbeitrag einzahlen müssen. In der Diskussion ist derzeit ein monatlicher Beitrag von 10 Euro.

Leistung im Ernstfall

Im Pflegefall soll die neue Riester-Pflege oder auch Pflegebahr Versicherung genannt in Form einer Pflegetagegeldversicherung monatlich mindestens 600 Euro in Pflegestufe 3 leisten. Einen Anspruch auf diese Leistung gibt es aber erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren – auf diese Weise soll vermieden werden, dass Personen die Riester-Pflege abschließen, wenn der Eintritt des Pflegefalls schon absehbar ist.

Eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung soll es in der neuen Riester-Pflege nicht geben, die Details hierzu sind aber noch offen. Die Versicherungswirtschaft sieht mögliche Nachteile dieses Konzeptes in einer Verteuerung der Policen, wenn das höhere Pflegerisiko beispielsweise von alten und kranken Menschen bei Abschluss der Verträge nicht in den Prämien berücksichtigt werden darf. Allerdings könnte dieses Risiko aufgrund der geplanten fünfjährigen Wartezeit geringer ausfallen als derzeit diskutiert.

Geplant ist außerdem, in der Riester-Pflege einen einheitlichen Tarif für alle Versicherten anzubieten – interessant ist die neue Riester-Pflege daher vor allem für Frauen. Offen ist noch, ob auch bisher abgeschlossene private Pflege-Zusatzversicherungen von der Förderung profitieren sollen.

Experten gehen davon aus, dass in den nächsten 20 Jahren die Leistungsfälle in der sozialen Pflegeversicherung um rund 35% steigen werden (Quelle: bmg.bund.de).

Mit der neuen Riester-Pflege soll vor allem erreicht werden, dass pflegebedürftige Personen künftig weitgehend für die anfallenden Pflegekosten aufkommen können, ohne in dem bisherigen Umfang auf ihr Vermögen oder das ihrer Angehörigen zurückgreifen zu müssen.

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